Der Staat hat sich aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
weitgehend zurückgezogen: Statt einer angemessenen Invalidenrente
gibt es oft nur existenzsichernde Minimalzahlungen.
Fachleute raten längst, die Vorsorge Ernst zu nehmen und eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das sollte jeder
in Erwägung ziehen, der Geld verdient, oder verdienen wird;
vom Studenten über den Beamten bis hin zu Angestellten und
Freiberuflern.
Die Vorstellung einer chronischen Erkrankung oder eines Arbeitsunfalles
drängt sich gerade jungen, gesunden Menschen nicht auf; aber
viele Menschen, besonders auch, wer eine Familie zu versorgen
hat, handelt unverantwortlich, wenn er diese Versorgungslücke
nicht schließt.
Zur Absicherung vor Berufsunfähigkeit, der Altersvorsorge und
der Vorsorge gegen materielle Ausfälle gibt es eine Vielzahl
von Modellen.
In der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung darf
mit Zahlungen rechnen, wer zu mindestens 50% arbeitsunfähig
wird. Aber eine Vielzahl von Versicherungsmodellen macht die
Entscheidung für Art und Tarif der Versicherung immer schwerer.
So gibt es viele Klauseln und Regelungen, die bei einer Prüfung
durch Laien gar nicht auffallen.
Berühmtestes Beispiel ist die Abstrakte Verweisung:
Früher gang und gäbe war eine Regelung, nach der berufsunfähige
Menschen keinen Anspruch auf Invalidenrente haben, wenn ihnen
ein möglicher Alternativberuf nachgewiesen werden kann. So
konnte es passieren, dass man zu einem unattraktiven oder schlecht
bezahlten Job gezwungen wurde, und sich um den auch noch selbst
bewerben musste. Heute ist diese Regelung nicht mehr gebräuchlich,
aber sie ist immer noch ein wichtiger Kostenfaktor bei der
Kalkulation der monatlichen Beiträge.
Auch von dem Risikofaktor des Berufs machen Versicherer
vieles abhängig. Nicht nur körperliche Anstrengung, auch Stress,
also etwa Management-Berufe oder lehrende Tätigkeiten werden
mit hohen Beiträgen versehen.
Zudem muss man sich einige Fragen zur Gesundheit gefallen
lassen. Das Alter des Versicherten ist ebenso wichtig
wie viele Gewohnheiten, etwa ob regelmäßig geraucht wird.
Auf viele Fallstricke müssen Sie achten, wenn Sie sich selbst
versichern wollen. Von zentraler Bedeutung ist etwa die prognostizierte
Zeit der Berufsunfähigkeit. Manche Versicherer zahlen erst,
wenn Sie voraussichtlich drei Jahre am Stück nicht arbeiten
können. Oder die Ansprüche verfallen, wenn nicht innerhalb
weniger Monate nach der Erkrankung erkannt und gemeldet wurde,
dass eine Berufsunfähigkeit vorlag. Auch sollte der Versicherungsgesellschaft
kein allzu langes Rücktrittsrecht von der Versicherung
eingeräumt werden, um den Schutz nicht auf wacklige Beine zu
stellen. Auch tückisch ist der Zeitpunkt des Eintretens der
Unfähigkeit: Werden Beiträge auch rückwirkend zurückgezahlt?
Das kann bei hohen Behandlungskosten eine große Rolle spielen.
Und kann man, falls das Konto leer ist, Beiträge zinslos
stunden? An solchen Kriterien entscheidet sich, ob der
Versicherer fair spielt.
Besondere Beachtung verdient zudem der gefürchtete Paragraph
41 (Versicherungsvertragsgesetz): Stellt sich im Nachhinein
heraus, das bei Ihnen immer ein erhöhtes Erkrankungsrisiko
gegeben war, darf der Versicherer unter Umständen den Vertrag
auflösen. Um ein böses Erwachen auszuschließen, darf dieser
Paragraph nicht im Vertrag auftauchen. Auch die Reichweite spielt
eine Rolle: Was ist, wenn Sie im Ausland erkranken? Müssen
Sie auch nach der Erkrankung mit unangenehmen Nachprüfungen
rechnen? Das Dickicht der Faktoren und Fragen ist für Laien
eigentlich nicht mehr zu durchschauen.
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