Ein Auto muss man versichern, oder? Stimmt - aber nur halb. Denn auf den zweiten
Blick gibt es mehr als nur eine Versicherung für das Auto. Zwei wesentliche
Arten der KFZ-Versicherung lassen sich unterscheiden:
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die jeder Fahrzeughalter
abschließen muss. Versicherer dürfen deswegen den Antrag auf eine KFZ-Versicherung
auch gar nicht ablehnen. Sie deckt die entstandenen Unfallkosten beim Fremdfahrzeug
und bei dessen Insassen. Sach-, Vermögens-, und Personenschäden können durch
die KFZ- Haftpflicht gedeckt werden. Wer keine Haftpflicht besitzt, darf auf
Deutschlands Straßen auch nicht fahren.
Die KFZ-Haftpflicht ist allerdings nicht so streng reglementiert wie andere
Pflichtversicherungen. Die Tarife der Anbieter schwanken auch ganz erheblich.
Und viele Faktoren gilt es beim Abschluss zu berücksichtigen:
Die maximal erbrachte Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden spielt
sicher eine Hauptrolle. Denn werden diese Summen überschritten, stürzt das den
Verursacher des Unfalls schnell in den Bankrott.
Aber schon vor Vertragsabschluss werden je nach Gebiet, in dem gefahren
wird, und nach Typklasse des Fahrzeugmodells ganz erhebliche Beitragsschwankungen
angemeldet.
Vom Alter des Fahrzeugs,
das Alter des Fahrers,
Beruf des Fahrers,
seine jährliche Fahrleistung,
bis hin zur Frage nach der Zahl der Kinder fließen viele Faktoren ein.
Baut man jahrelang keine Unfälle, sinken die Beiträge - in Deutschland um bis
zu 70%. Ist man dagegen notorisch unsicher, können die Beiträge um mehr als
das doppelte (bis 245%) gesteigert werden. Die Beiträge und Leistungen schwanken
also ganz erheblich. Üblicher Weise gelten Haftpflichtversicherungen jeweils
für ein Jahr. Zwar verlängern sie sich automatisch, aber die fristgerechte
Kündigung ist kein Problem - vorausgesetzt, ein neuer Vertrag setzt termingerecht
ein.
Über diese Notwendigkeit der Absicherung hinaus gibt es Kaskoversicherungen.
Diese Versicherungen tragen die Schäden bei vielen anderen Bedrohungsszenarien
für Ihr Fahrzeug; etwa:
- Diebstahl,
- Feuer
- Explosionen
Die Teilkaskoversicherung deckt neben dem kompletten unverschuldeten
Verlust des Fahrzeuges auch viele Naturgewalten ab, die in den letzten
Jahren vermehrt eine Rolle spielen: Etwa, wenn durch einen Sturm ein
Baum aufs Fahrzeug kracht, grobkörniger Hagel die Karosserie verbeult
oder eine Überschwemmung das Auto unter Wasser gesetzt hat. Schadensfreiheit
wird hier nicht prämiert - wohl aber die Bereitschaft, im Fall des Falles auch
selbst Geld beizusteuern. Über die Selbstbeteiligung sich die Teilkasko günstig
finanzieren.
Auch hier werden Typ des Fahrzeugs und die Region, in der gefahren
wird, genau berücksichtigt.
Besonders neue und teurere Autos sollten darüber hinaus nicht nur teil- sondern
vollkaskoversichert sein. Zusätzlich in der Vollkasko abgedeckt:
- selbst verursachte Schäden,
- Beschädigungen durch Vandalismus
- Beschädigungen, bei denen der Verursacher nicht haftbar zu machen ist - ob
nach Fahrerflucht, oder durch Kleinkinder.
Die Vollkaskoversicherung ist also nicht vorgeschrieben, aber für die meisten
Autobesitzer dringend zu empfehlen, um drastischen Kostenausfällen vorzubeugen.
Sie wird als Versicherung zusätzlich zur Teilkasko abgeschlossen. Anders als
die Teilkasko wird hier in der Regel auch prämiert, wenn lange kein Vertragsschaden
eingetreten ist. So wird auch die Vollkasko mit den Jahren recht günstig. So
lange man nicht grob fahrlässig handelt, indem man z.B. betrunken fährt, kann
man so ganz beruhigt auch Unfällen, Pannen und Risiken des Straßenverkehrs begegnen.
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