Natürlich ist die Private Krankenversicherung nicht jedem
anzuraten, der die Erlaubnis hätte, in sie einzutreten. Finanziell übernimmt
man als Privat Versicherter mehr Verantwortung, und die will
gut durchgerechnet sein:
Besitzt man bereits Krankheiten oder ist entsprechend
gefährdet, können die anfänglichen Beiträge unattraktiv hoch
ausfallen, oder der Versicherer ist überhaupt nicht bereit,
den Neukunden aufzunehmen. Wer hier nicht genau sicher ist,
wie die Krankheitsbilder und Diagnosen der eigenen Geschichte
lauten, der sollte sich auch nicht aus dem Fenster lehnen.
Ein paar Irrtümer reichen mitunter aus, einen Vertrag mit der
Kasse unwirksam zu machen. Als 'versehentlicher Betrüger' steht
man dann ohne Versicherungsschutz da. Besser ist, bei offenen
Fragen die Privatkasse schriftlich an den Hausarzt zu
verweisen, um Auskünfte einzuholen. So umgeht man die persönliche
Verantwortung für komplizierte Antworten.
Auch ein Problem: Keine kostenlose Versicherung von Familienmitgliedern!
Auch, wenn einige Private Kassen günstige Tarife zur Mitversicherung
von Kindern anbieten, gibt es die Leistungen in der Regel nicht
gratis. Die Planung einer Krankenversicherung muss immer für
die ganze Familie erfolgen. Was ist zudem, wenn bei einem
Elternteil ein Einkommen wegfällt? Ist die Gesetzliche Versicherung
gerade hier eine gute Grundsicherung, fällt die Verantwortung
bei den Privaten auf die Kunden zurück. Kinder sind eine Investition,
die gut durchgerechnet werden muss.
Wirkliche Sicherheit bieten nur finanzielle Rücklagen und/
oder zusätzliche Versicherungen von Extremfällen; schließlich
ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche Kasse in der Regel
nicht möglich. Wenn das Geschäft pleite geht, Marktpreise sinken,
oder chronische Krankheiten zuschlagen, ein wichtiger Nachteil.
Fast immer ist es ratsam, sich parallel zur Privatversicherung
auch über Absicherungen etwa zur Berufsunfähigkeit und zur
Rente zu informieren. Hier rechtfertigen die etwas höheren
Gesamtkosten das Mehr an Sicherheit.
Auch die laufenden Kosten müssen berechnet werden:
Arztrechnungen sind unter gewissen Bedingungen vom Versicherten
virzustrecken; besonders dann, wenn der noch unsicher ist,
ob sich eher Prämie oder Erstattung der Behandlung lohnt. So
muss ein finanzielles Polster vorhanden und sicher sein.
Zwei gravierende Mängel hat der Gesetzgeber grundsätzlich
behoben:
Erstens muss die Privatkasse nun auch chronisch krank gewordenen
und zahlungsschwachen Kunden einen sozial verträglicheren
Basistarif anbieten, der sich von den Leistungen her nicht
besonders von der gesetzlichen Kasse unterscheidet. Das heißt
allerdings nicht automatisch, dass alles Wichtige geboten wird!
In der Praxis zeigt sich leider Spielraum in den Leistungen,
die Privatkassen in den Basiskatalog aufnehmen. Wer hier nicht
im Vorfeld nachfragt, hat das Nachsehen.
Der Wechsel zwischen Privaten ist indes viel besser
möglich geworden. Früher investierte man mit jeder Beitragszahlung
in die Stabilität der eigenen Beiträge. Wollte man wechseln,
waren diese Rücklagen praktisch verloren, so dass nach einigen
Jahren kein Wechsel mehr lohnen konnte. Die Entscheidung für
eine Kasse wurde umso schwerer, da sie praktisch eine Entscheidung
fürs Leben war. Das ist grundsätzlich vorbei, da die Altersrücklagen
nun von Kasse zu Kasse transferiert werden müssen. Man ist
also nicht mehr Kunde fürs Leben bei derselben Anstalt. Aber
wie reibungslos und einfach dieser Wechsel vonstatten geht,
ob zudem wirklich das ganze Geld transferiert wird, das muss
die Praxis noch zeigen.