Wer Immobilien besitzt, für den sind die in der Regel auch eine wichtige materielle
Absicherung. Und deswegen ist es unerlässlich, diese zu versichern. Und je nach
Region und Finanzierung des Wohngebäudes ist die Versicherung auch Pflicht.
Vielerorts wird sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, fast überall muss sie vorweisen,
wer ein Gebäude mit der Bank finanzieren will. Versichert werden kann eine Vielzahl
von Einzelgefahren, auch wenn der Abschluss in der Regel im Paket erfolgt.
Als Standard sind typische Gefahren zu nennen:
- Feuerschäden,
- Schäden durch Leitungswasser,
- Sturm und
- Hagel sollten in fast jeder Region Deutschlands heute versichert werden. Aber
auch für andere Elementarschäden kann man sich versichern.
- Erdbeben,
- Erdrutsche,
- Lawinen und
- Überschwemmungen sind vielerorts reale Gefahren.
Im Paket zu versichern ist nicht nur übersichtlicher, es ist meist auch
lukrativer: Pakete werden etwa mit Zusatzangeboten schmackhaft gemacht. So kann
man sich Mietausfälle bezahlen lassen, oder Ersatzunterkünfte finanziert bekommen.
Auf der Hand liegen die wesentlichen Faktoren für die Höhe der Versicherungsbeiträge:
Die Region, in der das Gebäude steht, spielt eine wesentliche Rolle.
Liegt es im Sturmgebiet? Können Überschwemmungen auftreten? Das sind in Deutschland
die wesentlichen Umweltgefahren. Auch das Haus selbst wird beurteilt.
Zum Einen muss der Wert des Gebäudes jährlich anhand eines Index neu bestimmt
werden. Von zentraler Bedeutung ist aber die Frage, wie sicher das Gebäude an
sich ist. Handelt es sich um ein Massiv- oder gar ein Holzhaus? Ist das Dach
hart gedeckt? Erst, wenn das geklärt ist, kann man eine seriöse Schätzung der
Versicherungskosten erwarten.
Versichert wird in der Regel das Gebäude mit allen fest eingebauten Gegenständen;
das können durchaus auch Teppichböden und Einbauküchen sein. Aber mancher Fallstrick
lauert in Versicherungsbedingungen. Die richten sich nicht gerade nach gesundem
Menschenverstand, sondern müssen im Detail beachtet werden. Ein Beispiel: Unter
den Begriff 'Feuerversicherung' fallen Versicherungen für Brand, Blitzschlag,
Explosion und Implosion. Der Blitz muss aber in der Regel tatsächlich unmittelbar
in versicherte Gegenstände einschlagen, sonst entsteht kein Versicherungsfall.
Überspannungsschäden mitzuversichern, kostet ebenso extra, wie der Schutz von
Zu- und Ableitungsrohren. Gleichzeitig sind viele Gegenstände, die man selbstverständlich
zum Gebäude rechnet, nicht versichert - etwa Gartenwege oder ein Carport auf
dem Grundstück. Mülltonnen und Briefkästen sind dagegen oft wieder versichert.
Klug ist, wer vor der Vertragsunterzeichnung dumm fragt.
Sonderfälle können Glasbruch- und Elementarversicherungen sein. Sie sind
oft in dem Paket der Einzelversicherungen vorerst nicht berücksichtigt, sollten
aber je nach Lage und Gefährdung mit einbezogen werden. Hier dem Versicherer
treu zu glauben, kann nachher teuer werden. Besonders wichtig ist bei der Gebäudeversicherung
das Mitdenken des Versicherten. Auch nebensächliche Änderungen am Gebäude können
den Versicherungsschutz kosten. Verschweigt man etwa einen früheren Schadensfall,
und der wird vom Versicherer nachher als ursächlich für weiteren Schaden eingestuft,
verfällt der Versicherungsschutz. Auch, wenn etwa eine gewerbliche Nutzung des
Gebäudes nicht sofort dem Versicherer gemeldet wird, riskiert man die Vertragsauflösung.
In jedem Fall sollten aber die Gefahren, Werte der Immobilie und die fest verbauten
Werte in die Entscheidung einbezogen werden. Da ist auch guter Rat oft teuer.
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