Wer Immobilien besitzt, für den sind die in der Regel auch
eine wichtige materielle Absicherung. Und deswegen ist es unerlässlich,
diese zu versichern. Und je nach Region und Finanzierung des
Wohngebäudes ist die Versicherung auch Pflicht.
Vielerorts wird sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, fast überall
muss sie vorweisen, wer ein Gebäude mit der Bank finanzieren
will. Versichert werden kann eine Vielzahl von Einzelgefahren,
auch wenn der Abschluss in der Regel im Paket erfolgt. Als
Standard sind typische Gefahren zu nennen:
Im Paket zu versichern ist nicht nur übersichtlicher,
es ist meist auch lukrativer: Pakete werden etwa mit Zusatzangeboten
schmackhaft gemacht. So kann man sich Mietausfälle bezahlen
lassen, oder Ersatzunterkünfte finanziert bekommen. Auf der
Hand liegen die wesentlichen Faktoren für die Höhe der Versicherungsbeiträge:
Die Region, in der das Gebäude steht, spielt eine wesentliche
Rolle. Liegt es im Sturmgebiet? Können Überschwemmungen auftreten?
Das sind in Deutschland die wesentlichen Umweltgefahren. Auch das
Haus selbst wird beurteilt. Zum Einen muss der Wert des
Gebäudes jährlich anhand eines Index neu bestimmt werden. Von
zentraler Bedeutung ist aber die Frage, wie sicher das Gebäude
an sich ist. Handelt es sich um ein Massiv- oder gar ein Holzhaus?
Ist das Dach hart gedeckt? Erst, wenn das geklärt ist, kann
man eine seriöse Schätzung der Versicherungskosten erwarten.
Versichert wird in der Regel das Gebäude mit allen fest
eingebauten Gegenständen; das können durchaus auch Teppichböden
und Einbauküchen sein. Aber mancher Fallstrick lauert in
Versicherungsbedingungen. Die richten sich nicht gerade nach
gesundem Menschenverstand, sondern müssen im Detail beachtet
werden. Ein Beispiel: Unter den Begriff 'Feuerversicherung' fallen
Versicherungen für Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion.
Der Blitz muss aber in der Regel tatsächlich unmittelbar
in versicherte Gegenstände einschlagen, sonst entsteht kein
Versicherungsfall. Überspannungsschäden mitzuversichern,
kostet ebenso extra, wie der Schutz von Zu- und Ableitungsrohren.
Gleichzeitig sind viele Gegenstände, die man selbstverständlich
zum Gebäude rechnet, nicht versichert - etwa Gartenwege oder
ein Carport auf dem Grundstück. Mülltonnen und Briefkästen
sind dagegen oft wieder versichert. Klug ist, wer vor der
Vertragsunterzeichnung dumm fragt.
Sonderfälle können Glasbruch- und Elementarversicherungen sein.
Sie sind oft in dem Paket der Einzelversicherungen vorerst
nicht berücksichtigt, sollten aber je nach Lage und Gefährdung
mit einbezogen werden. Hier dem Versicherer treu zu glauben,
kann nachher teuer werden. Besonders wichtig ist bei der Gebäudeversicherung
das Mitdenken des Versicherten. Auch nebensächliche Änderungen
am Gebäude können den Versicherungsschutz kosten. Verschweigt
man etwa einen früheren Schadensfall, und der wird vom Versicherer
nachher als ursächlich für weiteren Schaden eingestuft, verfällt
der Versicherungsschutz. Auch, wenn etwa eine gewerbliche Nutzung
des Gebäudes nicht sofort dem Versicherer gemeldet wird, riskiert
man die Vertragsauflösung.
In jedem Fall sollten aber die Gefahren, Werte der Immobilie
und die fest verbauten Werte in die Entscheidung einbezogen
werden. Da ist auch guter Rat oft teuer.
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